TENS: Krankenkassen zahlen
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Auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Schmerztherapie mit TENS-Geräten. Als Patient müssen Sie lediglich eine Zuzahlung (derzeit 10 €/Quartal) leisten. Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Das Gerät erhalten Sie im Sanitätshaus leihweise. Das erste Rezept gilt einen Monat, danach kann für längere Zeiträume rezeptiert werden. Auch das Zubehör (z. B. Elektroden) wird verordnet. Ist eine Dauerbehandlung notwendig, kaufen viele Kassen ein Gerät für Sie an.
Selbstverständlich können Sie sich auch selbst ein Gerät auf eigene Kosten anschaffen (Preis: ab ca. 125 € für gute Geräte). Achten Sie bei preiswerten Geräten (z. B. aus dem Versandhandel) unbedingt darauf, dass sie der Medizingeräteverordnung entsprechen!