Stoßwellentherapie: Hier darf sie nicht angewandt werden
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GNL5356
Die extrakorporale Stoßwellentherapie darf nicht angewandt werden:
- bei Infektionen in dem Bereich, der behandelt werden soll;
- wenn eine Blutgerinnungsstörung vorliegt oder Sie Marcumar einnehmen;
- wenn Sie schwanger sind