Pflegeheim-Kosten können Sie von der Steuer absetzten
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 22. April 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
Heute lesen Sie: Vom richtigen Umgang mit dem Finanzamt, über die Kunst des richtigen Atmens und über den Sinn und Unsinn des Schwitzens.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Pflegeheim-Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Neben den Pflegekosten sind auch solche Aufwendungen abziehbar, die auf Unterbringung und Verpflegung entfallen, sofern diese höher ausfallen, als die Kosten einer normalen Lebensführung daheim.
Bundesfinanzhof München, Aktenzeichen III R 80/97