Pflegeeinnahmen müssen Sie nicht versteuern
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 8. Juli 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Sie jemanden pflegen, geht das Finanzamt leer aus.
Zudem erfahren Sie gleich was Kaffee mit Inkontinenz zu tun hat und wie Sie mit Disco-Lärm im Urlaub umgehen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Pflegeeinnahmen müssen Sie nicht versteuern
Wer einen Angehörigen in seiner Wohnung pflegt und dafür eine regelmäßige Zahlung aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen erhält, muss diese Einnahmen nicht versteuern - selbst wenn Ihr Finanzamt anderer Meinung sein sollte. Denn diese Pflegetätigkeit dient in erster Linie nicht der Erzielung von Einkünften, sondern dazu, dem Pflegebedürftigen das Leben angenehmer zu gestalten. Diese Einkünfte sind daher steuerfrei. Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen IX R 88/95.