PC defekt – Nachsehen erlaubt!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 17. August 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
„Beim Öffnen des Geräts kein Anspruch auf Gewährleistung." Das gilt zumindest bei PCs nicht mehr!
Außerdem: Welcher Gesundmacher sich hinter den Buchstaben MSM versteckt.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
PC defekt - Nachsehen erlaubt!
PC-Händler dürfen keine Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, nach denen die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde bei einem Defekt das Gerät öffnet und nachschaut, woran es liegt bzw. ob er den Schaden vielleicht selbst beheben kann. Das Oberlandesgericht Hamm wies dem Käufer das Recht zu, bei einer Störung das Gerät selbst untersuchen zu dürfen. Denn nur so könne er überhaupt prüfen, ob der Mangel z.B. bereits bei der Auslieferung bestanden habe und sein Recht auf Umtausch geltend machen. Aktenzeichen: 13 U 196/99.