Pauschalpreis-Angebot ist bindend
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 5. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Sie einen Auftrag an ein Unternehmen vergeben, sollten Sie nach Möglichkeit einen Pauschalpreis vereinbaren. Wenn Ihr Auftragnehmer die Pauschale eigenverantwortlich selbst geschätzt hat, kann er später nicht noch zusätzliche Zahlungen verlangen, die diesen Pauschalpreis überschreiten. Das gilt auch dann, wenn sich der Unternehmer bei der Abschätzung des Arbeitsbedarfs grob zu seinen Ungunsten verschätzt hat. Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte klar: Fehlberechnungen gehen stets zu Lasten des Auftragnehmers. Aktenzeichen 12 U 104/07