Patientenverfügung: Drücken Sie Ihre Wünsche deutlich aus
Dr. Martina Hahn-Hübner in Täglich Gesund zum Thema Patientenverfügung
vom 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr
GNL5356
haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, welche medizinische Behandlung Sie wünschen, wenn Sie einen schweren Unfall hatten, bewusstlos sind oder gar im Sterben liegen? Schnell wird dahergesagt: "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen". Das ist eine Aussage, die schwierig zu interpretieren ist. Was genau verstehen Sie darunter? Wenn eine Beatmung nötig ist, damit Sie die nächsten fünf Minuten überleben, danach dann wie vorher weiter leben können, ist das im Grunde schon lebensverlängernd. Sicherlich ging es Ihnen aber eher um den Fall, dass Sie nur noch von Schläuchen und Maschinen am Leben gehalten werden - tage-, wochen- und monatelang.
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, sollten Sie Ihre Wünsche deutlich niederschreiben. Dafür eignet sich eine Patientenverfügung, die mittlerweile auch akzeptiert werden muss - wenn sie klar und deutlich formuliert ist. Worauf Sie beim Erstellen einer solchen Verfügung achten sollten, lesen Sie heute.
Bleiben Sie gesund,
Ihre Dr. Martina Hahn-Hübner