Krankenversicherungsrecht: Auch Kassenleistungen können zum IGeL werden
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Nicht nur Leistungen, die von den Kassen nicht übernommen werden, sind IGeL. Auch Kassenleistungen müssen Sie eventuell selbst bezahlen, wenn Sie z. B. mehr wollen als im Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen.
So sind zum Beispiel bei einer Nicht-Risiko-Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die auch von den Kassen bezahlt werden. Möchten Sie darüber hinaus noch eine Untersuchung, müssen Sie diese selbst bezahlen. Gleiches gilt für die Krebs-Vorsorge, wenn Sie das Vorsorge-Alter noch nicht erreicht haben.