Beipackzettel: Nebenwirkungen seltener als vermutet
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Für die größte Unsicherheit sorgt bei den meisten Patienten die Rubrik „Nebenwirkungen". Sie macht nicht selten weit über die Hälfte des gesamten Beipackzettels aus. Dennoch sollte Sie die mitunter bedrohlich lange Liste nicht allzu sehr abschrecken. Denn die Firmen sind rein juristisch verpflichtet, jede jemals aufgetretene Nebenwirkung hier aufzulisten (selbst dann, wenn gar nicht erwiesen ist, dass sie wirklich auf das Medikament zurückzuführen ist). Wenn sie es nicht tun, können sie für jede unerwünschte Wirkung haftbar gemacht werden. Es ist ja keinesfalls so, dass Nebenwirkungen zwangsläufig bei allen Patienten auftreten. Im Gegenteil, die meisten werden das Präparat gut vertragen.
Wenn Sie genau lesen, wird Ihnen auch gesagt, wie hoch das Risiko ist, dass eine Nebenwirkung auftritt. Diese Information verbirgt sich hinter Formulierungen wie „gelegentlich“ oder „selten“ (siehe auch Tabelle unten). So bedeutet beispielsweise das recht bedrohlich klingende „häufig", dass Nebenwirkungen bei maximal 10 von 100 Patienten auftreten. Umgekehrt heißt das aber auch, dass 90 % garantiert davon verschont bleiben. Zur Panik vor möglichen Nebenwirkungen besteht also meist kein Anlass. Dennoch sollten Sie mit Medikamenten stets kritisch umgehen und Ihren Arzt nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten fragen. Denn wo auch immer sich Medikamente vermeiden lassen, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.
Häufigkeit von Nebenwirkungen | |
|---|---|
| Formulierung im Beipackzettel | Betroffene Patienten |
| sehr häufig | mindestens 1 von 10 |
| häufig | zwischen 1 und 10 von 100 |
| gelegentlich | zwischen 1 und 10 von 1.000 |
| selten | zwischen 1 und 10 von 10.000 |
| sehr selten | zwischen 1 und 10 von 100.000 |
| in Einzelfällen | weniger als 1 von 100.000 |
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