Beantragen einer Kur
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Übersichtsseite Patientenrechte
GNL5223
Einen Kurantrag stellen Erwerbstätige bei der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft, erwerbslose Hausfrauen oder Rentnerinnen bei ihrer Krankenkasse. Dem Kur-Antrag muß eine ärztliche Bescheinigung beiliegen, welche die Notwendigkeit der Kur bestätigt. Von (besonders zu begründenden) Ausnahmen abgesehen, wird eine Kur von den Kassen nur vier Jahre nach der letzten Kur bewilligt. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben jedoch oft Schwierigkeiten, eine Kur bewilligt zu bekommen.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von hannes (05.02. 2012 09:41 Uhr):
etwas dürftiger Artikel. Ich vermisse Hinweise darauf mit welchen Tricks die jeweiligen Kostenträger versuchen (berechtigte) Anträge auf eine Kur versuchen abzulehnen und wie man bei der Antragstellung vorbeugen, bzw. bei Ablehnung wirkungsvoll reagieren kann.
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