Einen Kurantrag stellen Erwerbstätige bei der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft, erwerbslose Hausfrauen oder Rentnerinnen bei ihrer Krankenkasse. Dem Kur-Antrag muß eine ärztliche Bescheinigung beiliegen, welche die Notwendigkeit der Kur bestätigt. Von (besonders zu begründenden) Ausnahmen abgesehen, wird eine Kur von den Kassen nur vier Jahre nach der letzten Kur bewilligt. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben jedoch oft Schwierigkeiten, eine Kur bewilligt zu bekommen.

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So beantragen Sie eine Kinderkur

10.11.2010 16:00 

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang bei Kurmaßnahmen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Deshalb sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Bei Privatversicherung kommt []

Zur Kur ins Ausland? So klappt´s!

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