Patientenrechte
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Dr. Dietmar Kowertz
GNL5138
So kommen Sie als Patient am schnellsten zu Ihrem Recht
Behandlungsfehler
Opfer von Behandlungsfehlern durch Ärzte und Heilpraktiker haben oft Schwierigkeiten, ihre Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Das liegt häufig daran, dass das notwendige Beweismaterial fehlt. Wir sagen Ihnen, welche Beweismittel erforderlich sind, wie Sie sich diese am besten und schnellsten beschaffen, welche juristischen Fallstricke Sie beachten müssen und ab wann die Einschaltung eines auf Patientenrechte spezialisierten Rechtsanwalts notwendig ist.
Bitte beachten Sie: Das Beweismaterial muss vollständig sein: Fertigen Sie ein schriftliches Protokoll der misslungenen Therapie an, suchen Sie Zeugen und fordern Sie Kopien von Ihrer Krankenakte an.
SIE SIND EINFACH CLEVER!
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Unzufriedenheit alleine genügt nicht für einen Prozess
Nicht jede erfolglose Behandlung begründet einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (Schadenersatz oder Schmerzensgeld). Pro Jahr registriert das Statistische Bundesamt rund 40.000 Meldungen über medizinische Behandlungsfehler (siehe Abb. unten). Aber nur in rund 12.000 Fällen wird letztendlich ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Diese 3 Voraussetzungen gelten für einen Behandlungsfehler:
- Der Patient muss körperlich beeinträchtigt sein.
- Der Arzt oder Heilpraktiker hat eine schuldhafte oder fahrlässige Pflichtverletzung begangen.
- Zwischen dem Gesundheitsschaden und der Pflichtverletzung des Behandlers besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
Zunächst müssen Sie also beweisen, dass es Ihnen schlechter als vor der Behandlung geht und dass Ihr Therapeut tatsächlich einen Fehler begangen hat. Dazu zählen Verletzungen der Sorgfaltspflicht, z. B. eine unzureichende Aufklärung über mögliche Risiken der Therapie (etwa einer Operation), eine falsche Dosierung oder Verwechslung von Medikamenten bzw. eine Fehldiagnose.
Außerdem müssen Sie durch Gutachten nachweisen, dass Ihr gesundheitlicher Schaden auf die Fehlbehandlung zurückzuführen ist.
Sichern Sie rechtzeitig die Beweise
Die Verjährungsfrist für Behandlungsfehler von Ärzten und Heilpraktikern beträgt drei Jahre, nachdem dem Opfer der Behandlungsfehler bekannt geworden ist. Ansonsten läuft sie längstens 30 Jahre nach der falschen Behandlung ab.
Um einen Behandlungsfehler zu dokumentieren, sollten Sie zunächst einmal Ihre persönliche Krankheits- und Behandlungsgeschichte aufschreiben. Als Nächstes brauchen Sie Kopien von Ihren Krankenunterlagen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Sie haben das Recht, Ihre Krankenakte, die der Therapeut 10 Jahre aufbewahren muss, einzusehen. Und Ihr Arzt ist verpflichtet, Ihnen Kopien Ihrer Unterlagen zu überlassen. Dafür darf er maximal 50 Cent pro Kopie verlangen.
Spitzenreiter Chirurgie

Die meisten Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler betreffen die Chirurgie, gefolgt von der Orthopädie und Gynäkologie – also die Fachgebiete, in denen am meisten operiert wird.
Setzen Sie eine klare Frist!
Um Ihr Einsichtsrecht in die Krankenakte durchzusetzen, können Sie Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens bitten, Ihre Unterlagen per Telefon für Sie anzufordern. Falls das nicht zum Erfolg führt, kann es nötig werden, die Krankenakte schriftlich einzufordern. Wenn Sie nach vier Wochen noch keine Antwort erhalten haben, sollten Sie in einem weiteren Schreiben eine zwei- bis dreiwöchige Frist setzen und ankündigen, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten werden.
Wenn die Behandlung im Krankenhaus erfolgt ist, können Sie die Kopien direkt von der Krankenhausverwaltung verlangen, ohne dass dazu der behandelnde Arzt eingeschaltet werden muss.
Zu den Krankenunterlagen gehören:
- Untersuchungsergebnisse und Befunde
- Laborwerte
- EKGs
- Röntgenbilder
- Operationsberichte
- Arztbriefe
- Befunde mitbehandelnder Ärzte
- Kopie des Aufklärungsprotokolls
Das Einsichtsrecht in die Krankenakte gilt auch für die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn sie dem Verdacht eines Behandlungsfehlers nachgehen wollen.
1. Anlaufstelle: Ihre Krankenkasse
Mit den vollständigen Unterlagen wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse und lassen den Sachverhalt vom zuständigen „Medizinischen Dienst“ kostenlos begutachten. Allerdings sind die Krankenkassen dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Falls sich Ihre Krankenkasse weigert, sollten Sie sich an eine Patienten-Beratungsstelle wenden.
Erhärtet sich nach dieser Prüfung der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sollten Sie versuchen, sich direkt mit dem Arzt, Heilpraktiker bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung oder dem Krankenhausträger außergerichtlich zu einigen. Gelingt das nicht, können Sie bei Ärztefehlern die Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer um Begutachtung bitten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Diese Nachteile hat das Schlichtungsverfahren:
- Es wird ausschließlich schriftlich abgewickelt.
- Es ist freiwillig und kann deshalb nicht gegen den Willen des beschuldigten Arztes durchgeführt werden.
- Die Schlichtungsstelle kann die Herausgabe von Unterlagen durch den Arzt nicht erzwingen.
- Schlichtungsstellen dürfen kein Recht sprechen.
Daher hat die Entscheidung der Schlichtungsstelle lediglich empfehlenden Charakter. Die Höhe von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen muss oft in einem Zivilgerichtsverfahren direkt mit dem beklagten Therapeuten bzw. seiner Versicherung geklärt werden.
Gerichtsverfahren bergen immer ein finanzielles Risiko
Spätestens wenn Sie vor ein Zivilgericht gehen wollen, sollten Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen. Beachten Sie aber: Bei einem Zivilverfahren trägt die Partei, die den Prozess verliert, sämtliche Kosten. Anwaltshonorar und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert: Bei einem Streitwert von 1.200 € liegen sie bei etwa 800 €, bei einem Streitwert von 5.000 € bei rund 2.500 €. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung und nur ein geringes Einkommen haben, können Sie bei Gericht Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Falls Sie den Prozess verlieren, müssen Sie allerdings in jedem Fall die Kosten für den gegnerischen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen.
Der Fachverlag für Gesundheitswissen rät Ihnen: Da sich Zivilverfahren durchaus jahrelang über mehrere Instanzen hinziehen können, weitere Gutachten erfordern und daher eine große Belastung darstellen, sollten Sie möglichst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Nur wenn diese nicht möglich ist, empfiehlt sich der Gang zum Gericht.
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