Patientenrechte
Patientenrechte
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Ob Ultraschall der Brust, PSA-Test oder eine Messung des Augeninnendrucks, immer häufiger bieten Ärzte ihren Patienten Leistungen an, die sie selbst bezahlen müssen. Ein Jahr ist es jetzt her, dass das Bewertungsportal "IGeL-Monitor" diese so genannten IGeL-Leistungen überprüft. In diesem Zeitraum ist das Angebot der bewerteten Selbstzahlerleistungen um ein Viertel angestiegen.

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Das Kranken- versicherungsrecht ist für viele undurchsichtig und kompliziert. Wir geben ein paar Tipps, um den Überblick nicht vollständig zu verlieren.

Grundlagenwissen zum Thema Patientenrechte

Unter Patientenrechten fasst man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Heilbehandlern im Gesundheitswesen zusammen; darunter fallen beispielsweise Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.

Patientenrechte umfassen verschiedenste Gebiete; unter dem Begriff werden beispielsweise das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das Recht auf eine sorgfältige Behandlung (nicht jedoch auf Behandlungserfolg), das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl und das Recht auf auch für den Laien verständliche Aufklärung über die anstehende Behandlung inklusive der Erwähnung von Chancen und Risiken zusammengefasst.

Weiterhin hat jeder Patient das Recht auf eine sorgfältige Dokumentation von Diagnose und Therapie, das Recht, Einsicht in die eigene Patientenakte zu nehmen, das Recht auf ärztliche Schweigepflicht, das Recht, jederzeit eine zweite Meinung einzuholen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, sowie das Recht, ohne Nennung besonderer Gründe jederzeit den Arzt zu wechseln. Davon ausgenommen sind nur gewisse Versorgungsformen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz.

Bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht haftet in Deutschland grundsätzlich der Arzt. Sollte der Patient nicht mehr in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen, so ist ein gesetzlicher Betreuer zu bestellen.

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