Sehnenscheidenentzündung: Berufskrankheit
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GNL5223
Schmerzhafte Sehnenscheidenentzündungen am Handgelenk nach jahrelanger Computerarbeit müssen als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem im September 2006 veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Richter gaben damit der Klage einer Beamtin statt, die 90 % ihrer Dienstzeit mit einer „Maus“ an einem PC gearbeitet und chronische Schmerzen infolge einer Sehnenscheidenentzündung an der rechten Hand bekommen hatte (AZ.: 3 A 38/05).
Tipp: Am PC sollten Sie eine spezielle Unterlage mit Gelkissen für Ihr Handgelenk benutzen (erhältlich für ca. 10 € im Bürohandel). Schützen Sie zudem Ihr Handgelenk mit einer kurzen Armstulpe oder einem Pulswärmer vor Verkühlung auf der Tischplatte.