Operations-Risiken müssen rechtzeitig angesprochen werden
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich zum Thema Vor der Operation
vom 11. September 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Eine Aufklärung über die Operations-Risiken erst am Tag der Operation sei - abgesehen von Notfällen - zu spät, entschied das Oberlandesgericht Koblenz und sprach einem Mann, der durch eine Leistenbruchoperation unter anderem impotent geworden war, ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zu. Das Krankenhaus hätte den Mann mindestens am Vortag der Operation von den Risiken unterrichten müssen. Eine Aufklärung erst am Tag des Eingriffs sei nicht ausreichend.
5 U 676/05