OP: Nichts sagen gilt als Zustimmung
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 10. November 2009, 11:34 Uhr
GNL5356
Legt sich ein Patient ohne Widerspruch auf den Operationstisch, gilt das als Zustimmung zur OP. Ein Patient hatte im Nachhinein gegen seinen Chirurgen geklagt, weil dieser die Operation angeblich ohne seine Zustimmung vorgenommen habe. Der Arzt konnte jedoch nachweisen, dass er den Eingriff zuvor erklärt, vorbereitet und eingeleitet hatte, ohne dass der Patient widersprochen hatte. Der Chirurg durfte daher das Verhalten des Patienten als Einverständnis zum Eingriff werten, befanden die Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M.. Az.: 29 C 1638/99-73.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Gisela Roth (10.11. 2009 12:32 Uhr):
M.E. kommt es hier auf sie Einzelheiten an. Wenn der Arzt vorher von einer unverbindlichen Information gesprochen hat, kann das Einverständnis nicht einfach angenommen werden. Anders sieht es aus, wenn der Arzt ab einem gewissen Punkt deutlich zu erkennen gegeben hat, dass es ernst werden soll z.B. jetzt wollen wir mal anfangen usw. Sicher muss auch auf die Sprachkenntnisse z.B. bei einem Ausländer, ggf. auch auf den allgemeinen Bildungsstand Rücksicht genommen werden.
Antworten - Kommentar von Norbert Noll (12.11. 2009 21:40 Uhr):
Vor einer OP wird man ja schließlich vorbereitet. Mit grünem Nachthäubchen, Kompressionsstrümpfe usw. Wenn ich mich dann mit dieser Maskerade auf einen OP-Tisch lege muß ich doch davon ausge- hen, daß ich operiert und mir nicht nur die Zehnägel geschnitten werden
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