Nicht immer gilt: Ware defekt = Kauf ungültig
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 10. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer beim Kauf ein defektes Gerät erwischt hat, kann den Kauf rückgängig machen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch jetzt Ausnahmen von dieser Regel zugelassen. Er entschied: Wenn die Reparatur weniger als 1 Prozent des Kaufpreises kostet, darf der Kunde den Kauf nicht rückgängig machen, sondern muss das Teil reparieren lassen. Die Kosten der Reparatur muss der Verkäufer tragen. Aktenzeichen VIII ZR202/10
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Wolfgang Berend (10.01. 2012 14:00 Uhr):
Muss man jetzt Hellseher sein wenn man unbeschädigte Ware erstehen will?
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