Neues Steuergesetz begünstigt Ihre Gesundheit
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell zum Thema Naturheilkunde
vom 19. Dezember 2008, 06:00 Uhr
GNL5223
Das Jahressteuergesetz, das zum 01. Januar 2009 in Kraft tritt, hält ein kleines Bonbon für Ihre Gesundheit parat: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen neuerdings gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen von 500 Euro jährlich zukommen lassen und diese von der Steuer absetzen. Zudem sind sie sozialabgabenfrei. Auch Sie brauchen diese Leistungen nicht zu versteuern, da sie nicht als geldwerte Zuwendungen gelten. Diese Leistung können Sie noch rückwirkend für 2008 in Anspruch nehmen. Allerdings haben Sie kein Anrecht darauf, diese einzufordern. Sprechen Sie Ihren Chef aber ruhig noch darauf an.
Zu den geförderten Aktivitäten gehören Maßnahmen wie Rücktraining, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung, Entspannungstherapien sowie Raucherentwöhnung oder Ernährungsberatung. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Denn den „Präventionsleitfaden", in dem die förderbaren Leistungen aufgelistet sind, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ausgehandelt. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass es sich bei der jeweiligen Maßnahme um eine handelt, die Ihre Arbeitskraft erhält. Was Sie machen möchten, dürfen Sie sich im Rahmen des Leitfadens selbst aussuchen. Sie müssen diese Maßnahme nicht gemeinsam im Gruppentraining mit Ihren Kollegen absolvieren. Gegen Vorlage einer Quittung darf Ihr Arbeitgeber Ihnen das Geld sogar in bar geben. Die Mitgliedsbeiträge für Ihren Sportverein oder Ihr Fitnessstudio müssen Sie weiterhin aus eigener Tasche zahlen.