Neue Regeln für Inlineskater
Helmut Erb in Fit in 8 Minuten zum Thema Inline-Skaten
vom 23. September 2010, 05:00 Uhr
GNL5356
Als Inlineskater dürfen Sie Straßen, Seitenstreifen und Radwege benutzen, wenn diese mit dem Schild „Skater frei" gekennzeichnet sind. Autofahrer müssen dagegen jetzt beachten, dass auf Fahrrad- und Skater-Schutzstreifen - also Markierungen eines Radweges auf der Fahrbahn - jetzt ein Parkverbot gilt.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Jürgen (05.10. 2010 14:19 Uhr):
Schön - gut zu Wissen - aber wahrscheinlich wird diese unbekannte Regelung genausoviel Beachtung finden, wie die Aufforderung: Schickt mir tausend Euro! Es hat bisher niemanden interessiert ob jemand auf dem Radweg steht oder parkt und es wird wohl auch weiterhin so bleiben. Und wer jemals eine Anzeige deswegen erstatten wollte, er wird es nur dies eine Mal versucht und wegen des zu erwartenden Zeitaufwandes und des Desinteresses der Behörden bzw. der Polizei wegen der finanziell erfolglosen Mehrarbeit eingestellt haben! Es wird also alles beim Alten bleiben - auch wenn wir es gerne anders hätten - ... und mit etwas mehr Umsicht bzw. Rücksicht aller bräuchten wir derartige zwecklose Vorschriften gar nicht! Wenigstens gibt es jetzt vor Gericht eine klare Regel - bis sie wieder durch 20 Ausnahmeregelungen ausgehebelt wird! Haken wir das Ganze lieber ab unter: Dinge die die Welt nicht braucht, aber auf die wir schon lange gewartet haben.
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