Nervende Werbung können Sie gezielt untersagen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 9. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Als pflichtbewusster, mülltrennender Bundesbürger sind mir unverlangte Werbesendungen, die in Plastik eingeschweißt sind, ein Ärgernis. Das Ganze einfach so in den Müll zu werfen verbietet sich eigentlich, also ist man gezwungen, die Plastikfolie aufzureißen und Folie und Papier getrennt zu entsorgen. Wieso werden solche Verbundsendungen nicht einfach untersagt? Egal, jedenfalls gibt es jetzt einen Lichtstreifen am Horizont. Das Landgericht Lüneburg gab einem Kläger recht, der zwar grundsätzlich an Werbung interessiert ist, jedoch das von der Deutschen Post herausgegebene und in Folie verschweißte „Einkauf aktuell" nicht mehr zugestellt haben will. Der Kläger kann der Post die Zustellung untersagen. Das Argument der Post, der Kläger könne doch einen Aufkleber „Bitte keine Werbung" an seinem Postkasten anbringen, sei nicht zielführend, so der Richter. Aktenzeichen 4 S 44/11
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Manfred Mundl (09.02. 2012 19:44 Uhr):
Das Urteil spricht mir aus der Seele. Auch mich regt jeden Samstag die eingeschweißte Werbesendung auf. Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob es einen Musterbrief gibt, mit dem jeder andere Verbraucher der Post gegenüber erklären kann, dass er diese Postsendung ebenfalls nicht mehr haben will. Vielen Dank für Rückmeldungen. Freundliche Grüße Manfred Mundl
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