Nebenkosten müssen realistisch angegeben werden
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 10. März 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn ein Mieter eine neue Wohnung sucht, interessiert ihn nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkosten, zumal diese in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Um einen neuen Mieter zu gewinnen, neigen manche Vermieter dazu, die Nebenkosten niedriger anzugeben, als sie tatsächlich sind. Die Richter beim Amtsgericht Berlin haben dazu eindeutig Stellung genommen: Wenn der Mieter über die Höhe der auf ihn zukommenden Nebenkosten durch eine geschönte Angabe im Unklaren gelassen wird, muss er spätere Nachzahlungsaufforderungen des Vermieters nicht akzeptieren. Als bewusst falsch gelte eine Nebenkostenvorauszahlung dann, wenn der Hausbesitzer anschließend noch 50 Prozent oder mehr nachfordere.
Aktenzeichen 3 a C 294/00