Motorschaden durch AU – wer haftet?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 8. Dezember 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Abgasuntersuchung bestanden - Auto kaputt! So etwas sollte nicht, kann aber passieren. Wer in diesem Fall haftet, lesen Sie gleich.
Außerdem: Probiotische Produkte - viel Lärm um nichts? Und: Wann Sie Aufgetautes ausnahmsweise wieder einfrieren dürfen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Motorschaden durch AU - wer haftet?
Kommt es bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Abgasuntersuchung zu einem Motorschaden, haftet die Untersuchungsstelle, also z.B. der TÜV oder die Dekra. Ein Taxifahrer hatte nach der AU einen Getriebeschaden festgestellt und die Kosten für Reparatur und Verdienstausfall von der Untersuchungsstelle zurückgefordert. Diese weigerte sich und man traf sich vor Gericht. Das Landgericht Bremen gab dem Taxifahrer recht. Da es sich bei der AU um eine hoheitliche Maßnahme handele, müsse der Autobesitzer nicht mit solchen Schäden rechnen, so der Richter. Er verdonnerte die Technische Untersuchungsstelle zur Übernahme des entstandenen Schadens. Aktenzeichen 30851/97
P.S. Wieder jeden Morgen ein Türchen zu öffnen, wäre das nicht auch was für Sie? Sichern Sie sich jetzt kostenlos Ihren FID-Gesundheit Weihnachtskalender.