Missverständliche Reiseunterlagen sind Reisemangel
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 24. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Aufgrund von unverständlichen und einander widersprechenden Formulierungen in seinen Reiseunterlagen war der Kunde eines Reiseveranstalters davon ausgegangen, das die Reise einen Tag später beginnen würde als es tatsächlich der Fall war. Als der Fahrer des Transferbusses den Urlauber am Abend telefonisch an die Abreise erinnerte, fiel dieser aus allen Wolken. Er sei davon ausgegangen, dass die Reise erst am folgenden Tag beginne, habe deshalb noch nicht vollständig gepackt und wollte gerade ins Bett gehen, sagte er. Im Übrigen wolle er die Reise stornieren und sein Geld zurück. Der Reiseveranstalter weigerte sich. Man sah sich vor Gericht. Der Richter beim Amtsgericht München gab dem Veranstalter Recht, denn der Kläger sei selber Schuld daran, dass er die Abfahrt verpasst habe. Er hätte eben die Unterlagen aufmerksamer studieren müssen. Der verhinderte Urlauber legte dagegen Berufung ein und bekam vor dem Landgericht schließlich Recht. Dieses sah die Reiseunterlagen als Bestandteil des Reisevertrags an. Seien diese - wie im vorliegenden Fall - missverständlich, so sei der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und habe Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises. Aktenzeichen 15 S 961/09