Mieter: Renovierung besser nicht selbst veranlassen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 8. September 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Mieter in der Mietwohnung einen Mangel selbst reparieren lassen, ohne den Vermieter vorher davon in Kenntnis zu setzen, haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Der Vermieter dürfe von seinem Mieter nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, befand der BGH. Er müsse selbst entscheiden können, welcher Art der Mangel ist und wie und von wem er zu beseitigen ist. Aktenzeichen VIII ZR 222/06.