Lagerraum in der Wohnung voll absetzbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 16. Juni 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einen Raum als beruflich notwendiges Lager nutzen, können Sie diese Raumkosten und Raumnebenkosten Steuer mindernd geltend machen - anders als z.B. ein Arbeitszimmer, dessen Absetzbarkeit eigentlich nur noch Selbstständigen und Freiberuflern zuerkannt wird. Wer z.B. als Pharmareferent einen Raum als Lager für seine Waren eingerichtet hat, kann den problemlos steuerlich geltend machen.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 2 K 105/99