Kündigung wegen Eigenbedarf darf nicht vorgetäuscht werden
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 8. Januar 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt, hat der Mieter schlechte Karten. Es sei denn, der Vermieter täuscht den Eigenbedarf nur vor, weil er die Wohnung zum Kauf anbieten will. In einem solchen Fall kann der ausgezogene Mieter hinterher Schadenersatz verlangen, z.B. für seine Umzugskosten. Er kann sogar einen Ausgleich vom früheren Vermieter verlangen, wenn die Miete in der neuen Wohnung höher ist als die bisherige. So entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 368/03.