Kreditkartengebühr muss anteilig zurückgezahlt werden
Superuser Superuser in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 23. April 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer den Vertrag mit seinem Kreditkartenunternehmen kündigt, hat Anspruch auf anteilige Auszahlung der bereits bezahlten Jahresgebühr. Klauseln im Kleingedruckten, die eine Rückzahlung generell ausschließen, sind rechtswidrig, entschieden die Richter beim Oberlandesgericht Frankfurt.
Aktenzeichen 1 U 108/99