Krankenzusatzversicherungen – nur diese sind sinnvoll und Ihr Geld wer
Dr. Dietmar Kowertz in Täglich Gesund
vom 10. März 2009, 16:00 Uhr
GNL5356
Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Extra-Zuschüsse zum Zahnersatz: Auch gesetzlich Versicherte können diese Privilegien genießen - mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Doch die Auswahl an Policen und Tarifen ist ebenso groß wie unübersichtlich, und nicht alle angebotenen Extra-Leistungen sind zwingend notwendig. BENEFIT verrät, wann sich welche Zusatzversicherungen lohnen und was Ihnen im Ernstfall wirklich erstattet wird.
Stationäre Behandlung
Erste-Klasse-Status im Krankenhaus: Eine stationäre Zusatzversicherung sichert Ihnen das Recht, Arzt und Krankenhaus bundesweit selbst zu wählen. So werden Sie z.B. vom Chefarzt behandelt, haben Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und das Recht, in einer anderen Stadt einen Spezialisten Ihrer Wahl zu konsultieren - auch wenn Ihre Krankenkasse das nicht für notwendig erachtet. Achten Sie aber genau auf die Versicherungsbedingungen: Wenn Sie sich ohne plausiblen Grund für einen Aufenthalt in einer angesehenen Uniklinik entscheiden, kann es Ihnen passieren, dass Sie die höheren Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das ist beim so genannten Wahlleistungstarif der Fall. Operation und der Ein- oder Zweibettzimmerzuschlag werden erstattet, nicht aber die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen - bei teuren Kliniken kommen da schnell 100 Euro am Tag zusammen.
Manche Versicherer zahlen im Rahmen dieser Tarifvariante ein Tagesgeld aus, wenn der Patient auf die Zusatzleistungen (z.B. Einbettzimmer) verzichtet und nur die gesetzlichen Leistungen in Anspruch nimmt. So muss auch eine Chefarztbehandlung nicht immer von Vorteil sein. Denn Chefarztbetreuung heißt im Klinikalltag meistens: längere Wartezeiten mit anschließender Kurzvisite. Unproblematische Eingriffe können genauso gut von den anderen Fachärzten vorgenommen werden. Bei komplizierten Fällen wird ohnehin der Chefarzt gerufen - auch beim einfachen" Kassenpatienten.
Wichtig: Lassen Sie sich vor dem Krankenhausantritt" zuerst die Kostenübernahme von Ihrer Privatversicherung bestätigen. Sie vermeiden damit unliebsame Überraschungen: So kommt es regelmäßig zum Streit mit der Versicherung, wenn sich Versicherte in Krankenhäusern mit angeschlossenem Reha-Zentrum behandeln lassen. Mit dem lapidaren Hinweis, dass gemischte Krankenanstalten" nicht in der Krankenhausauswahl enthalten seien, verweigern Zusatzversicherungen die Zahlung. Vorsicht ist auch bei Privatkliniken geboten: Trotz privater Zusatzversicherung können Sie sich nicht in einer Privatklinik behandeln lassen, da die gesetzlichen Krankenkassen keine Versorgungsverträge mit diesen exklusiven Einrichtungen abgeschlossen haben.
Tarife
Das Recht auf Extra-Behandlung im Krankenhaus hat seinen Preis. Dabei gilt: je jünger der Versicherte, desto niedriger die Tarife. Während für einen 35-jährigen Mann die ambulante Zusatzversicherung schon für unter 30 Euro im Monat zu haben ist, zahlt ein 50-jähriger, je nach Anbieter, schnell das Doppelte. Bei der Beitragsermittlung werden auch etwaige Vorerkrankungen und gesundheitliche Risikofaktoren des Versicherten berücksichtigt - dafür werden in der Regel ein ausführlicher Gesundheitstest durchgeführt und detaillierte Angaben zu Vorerkrankungen verlangt.
Mein Tipp: Mittlerweile haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen Partnerabkommen mit privaten Versicherungen und bieten Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen an. Einziger Nachteil: Sie sind an Ihre Krankenkasse gebunden und verlieren nach einem eventuellen Austritt den Rabatt.
Ergänzende Versicherungen
Nicht immer muss es ein Rundumsorglos-Paket sein. Wenn Sie während eines Klinikaufenthalts lediglich Wert auf finanzielle Entschädigung legen, rate ich Ihnen zu einer separaten Krankenhaus-Tagegeldversicherung. Diese ist schon für wenige Euro im Monat zu haben und zahlt pro Krankenhaustag eine Art Taschengeld. Die Höhe kann bei Versicherungsabschluss individuell festgelegt werden (z.B. 30 Euro pro Tag). Nicht zu verwechseln ist die Krankenhaus- Tagegeldversicherung mit der Kranken-Tagegeldversicherung. Diese ist meist Bestandteil einer stationären Zusatzversicherung und tritt dann ein, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf gesetzliches Krankengeld hat, weil er länger als sechs Wochen im Krankenhaus verbracht hat (gesetzliche Karenzzeit).
Wer viel im Ausland auf Reisen ist, sollte mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung vorsorgen. Für nur 6 Euro im Jahr (z.B. bei der Barmer Ersatzkasse) werden Ihnen im Ernstfall Behandlungskosten erstattet und gegebenenfalls der Rücktransport finanziert. Familienpakete gibt's ab 15 Euro. Sonderzuschüsse können Sie sich auch für ambulante Leistungen sichern.
Die beliebteste Ergänzungsversicherung ist die Zahnersatz-Zusatzversicherung. Kein Wunder, denn die gesetzlichen Kassen zahlen seit zwei Jahren nur noch einfache Pauschalen, ganz gleich, wie kompliziert die Zahnoperation ist. So müssen für ein Implantat etwa 1.500 Euro aus eigener Tasche beigesteuert werden. Private Zahnersatz-Zusatzversicherungen übernehmen aber auch nicht alles, sondern zwischen 20 bis 50 Prozent Ihrer Kosten. Sie zahlen in der Regel auf Grundlage der Rechnung der gesetzlichen Kasse einen festen Prozentsatz der Selbstbeteiligung. Alternativ dazu gibt es auch Krankenzusatztarife, die einen festen Teil der Rechnung erstatten - unabhängig davon, ob die gesetzliche Kasse in Vorleistung tritt oder nicht. Diese Variante ist für Versicherte günstiger, denn so beteiligt sich die Zusatzversicherung auch an teuren Leistungen, die man als Kassenpatient sonst allein zahlen müsste. Doch Vorsicht: Sind Sie bei Vertragsabschluss bereits in Behandlung, gibt es kein Extra-Geld! Die Zahnersatz-Zusatzversicherungen zahlt frühestens nach acht Monaten - und in den ersten Jahren meist nur einen begrenzten Zuschuss. Also unbedingt das Kleingedruckte beachten! Wer früh einsteigt, profitiert im Ernstfall von höheren Leistungen.