Krankentagegeld nur bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich zum Thema Naturheilkunde
vom 15. Mai 2008, 10:00 Uhr
GNL5223
Ein Büroangestellter hatte einen Bandscheibenvorfall erlitten und war daraufhin krankgeschrieben. Er half in dieser Zeit aber noch stundenweise in einem Laden aus. Seine private Krankenversicherung verweigerte daraufhin die Zahlung des Krankentagegelds. Begründung: Der Versicherte sei nicht zu 100 % arbeitsunfähig. Dieser zog vor Gericht, blitzte aber ab. Wer noch teilweise arbeitsfähig ist, habe keinen Anspruch auf Tagegeld, so das Oberlandesgericht Koblenz.
10 U 1454/03
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