Kosten für Sprachkurs absetzbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 24. März 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Kosten für Sprachkurs absetzbar
Die Kosten für einen berufsbedingten Sprachkurs im Ausland können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern ein vergleichbarer Sprachkurs im Inland ebenfalls abzugsfähig gewesen wäre. Der Fiskus hatte die Anerkennung der Kosten abgelehnt mit dem Argument, dass Fortbildungsmaßnahmen an Urlaubsorten stets privat veranlasst seien. Dem widersprach das Brandenburgische Finanzgericht im Falle eines zweiwöchigen Intensivkurs, den der Kläger in England absolviert hatte. Da der Betroffene die Englischkenntnisse in seinem Beruf dringend benötigte, wäre auch eine vergleichbare Schulung im Inland steuermindernd anerkannt worden. Aktenzeichen 6 K 2164/00