Kindergeld steht Ihnen auch noch nach der Prüfung zu
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 6. August 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Eltern können Kindergeld unter Umständen auch noch nach dem Examen Ihres Nachwuchses weiter beziehen. Das Studium, das als Berufsausbildung zählt, endet nicht mit dem Examen, sondern erst mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, befanden die Richter beim Finanzgericht Hannover. Im zu entscheidenden Fall hatte die Universität das Resultat der Abschlussprüfung erst mit monatelanger Verzögerung bekannt gegeben. Die Eltern hatten in dieser Zeit weiter Kindergeld bezogen - zu Recht, wie die Richter entschieden. Aktenzeichen 9 K 685/97 KI