Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
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Lesen Sie heute, was rechtens ist, wenn Ihr Arbeitgeber Geld von Ihnen zurückverlangt und wie es Ihnen gelingt, nicht jeder Versuchung nachzugeben.
Außerdem: Weshalb der Büroklatsch besser ist als sein Ruf.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Kann Ihr Arbeitgeber Fortbildungskosten von Ihnen zurückverlangen?
Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Chef Kosten für kürzlich durchgeführte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nur dann erstatten, wenn Sie selbst gekündigt haben. Wenn hingegen Ihr Chef Ihnen z.B. betriebsbedingt kündigt, müssen Sie nichts erstatten. Selbst dann nicht, so befand das Bundesarbeitsgericht, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag anders lautende Regelungen getroffen wurden.
Az.: 5 AZR 535/97