Immobilien - zum 1., 2. und 3.!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 21. April 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Rund 80.000 Immobilien werden in Deutschland pro Jahr zwangsversteigert. Wer diese Tipps kennt, kann dabei durchaus ein Schnäppchen ergattern.
1. Ganz wichtig: Wenn Sie zu einer Zwangsversteigerung gehen: Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen! Ohne gültige Legitimation läuft gar nichts.
2. Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld nach dem Verkehrswert des Objekts. Den können Sie vorab nach Rücksprache mit dem Gericht einsehen. Eine Besichtigung müssen Sie mit dem derzeitigen Eigentümer (meist eine Bank) absprechen.
3. Der Verkehrswert ist nicht das Mindestgebot. Das Mindestgebot liegt meist wesentlich darunter, es wird auch als „geringstes Gebot" bezeichnet und vor der Versteigerung vom Gericht bekannt gegeben.
4. Für Ihr Gebot müssen sie eine sog. Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswerts beibringen. Entweder in bar oder als bestätigter Landeszentralbank-Scheck oder als selbstschuldnerische Bürgschaft Ihrer Bank oder Sparkasse.
5. Geben Sie Ihr Angebot nicht zu früh ab. Meist haben Sie dazu 30 Minuten Zeit. Warten Sie 25 Minuten und sehen Sie sich an, was die Mitbieter machen.
6. Legen Sie vor dem Termin fest, wie hoch Sie maximal mitgehen wollen und halten Sie sich strikt an Ihre Vorgabe.
7. Liegt das Höchstgebot unter 50 Prozent des Verkehrswerts, gilt das Objekt als nicht versteigert. Erreicht das Höchstgebot weniger als 70 Prozent des Verkehrswerts, kann der Gläubiger den Zuschlag verweigern. Es kommt zu einem zweiten Termin, bei dem auch Gebote unterhalb 50 Prozent des Verkehrswerts den Zuschlag erhalten können.
8. Nach dem erfolgreichen Gebot sollten Sie zeitnah zahlen. Ihr Name wird erst dann ins Grundbuch eingetragen, wenn Sie die Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Höchstgebots) entrichtet haben.