Ihre Hausratversicherung zahlt nicht für Gegenstände auf der Terrasse
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 26. Juli 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Ein Hausbesitzer hatte zur Verschönerung seiner Terrasse eine Stahlplastik, also ein Kunstobjekt, erworben und diese auch dort aufgestellt. Bei einem Hagelsturm wurde die Plastik stark beschädigt. Der Besitzer beauftragte einen Restaurator mit der Wiederherstellung und legte dessen Rechnung mit einem vierstelligen Betrag seiner Hausratversicherung vor. Diese verweigerte die Übernahme des Schadens - man traf sich vor dem Münchener Amtsgericht. Für dessen Richter war die Angelegenheit klar: Da die Terrasse -ebenso wie der Garten und der Hofraum nicht zur Wohnung gehöre, sind die darin abgestellten Gegenstände nicht Bestandteil der Hausratversicherung. Der Kunstliebhaber blieb auf seinem Schaden sitzen. Aktenzeichen 251 C 19971/06.