„Ihr Schreiben haben wir leider nicht erhalten!“
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 23. Juni 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Auf dem Postweg geht weniger verloren, als mancher Adressat Ihnen weiß machen will.
Haustausch im Urlaub - nicht jedermanns Sache, aber preiswert. Und: Wer sich in Gefahr begibt, kann darin umfallen, aber nicht alle Verantwortung auf andere schieben!
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
„Ihr Schreiben haben wir leider nicht erhalten!"
Oft eine Schutzbehauptung, wenn Sie ein terminiertes oder wichtiges Schreiben zwar abgeschickt haben, es angeblich jedoch nie beim Empfänger angekommen ist. Nicht selten ist der Termin dann verstrichen, ohne dass Ihre Ansprüche (z.B. Kündigung, Anmeldung) berücksichtigt wurden. Besser ist es, Sie gehen auf Nummer Sicher und verschicken wichtige Post per Einschreiben.
Da gibt es einmal die etwas preiswertere Version Einschreiben Einwurf (3,65 € zusätzlich zum Porto). Die Einlieferung in den Briefkasten ist somit sichergestellt, den Sendestatus können Sie online verfolgen und ggf. ausdrucken. Vor Gericht gilt die Sendung als zugestellt.
Bei der etwas teureren Alternative Einschreiben mit Rückschein (3,85 € zusätzlich zum Porto) muss der im Adressfeld genannte Empfänger (oder ein von ihm benannter Stellvertreter) persönlich den Empfang gegenzeichnen. Sie bekommen den Zustellbeleg mit dessen Unterschrift als Beweis. Vorsicht Falle: Trifft der Postzusteller den Empfänger jedoch nicht an und reagiert der nicht auf dessen Benachrichtigungskarte, gilt die Sendung als nicht zugestellt, die Fristeinhaltung ist gefährdet! Einschreiben mit Rückschein an Behörden oder Unternehmen sollten Sie daher tunlichst so verschicken, dass die Sendung nicht ausgerechnet an einem Samstag eintrifft, wenn niemand gegenzeichnen kann. Die bessere, weil sicherere Lösung: einfach ein Einschreiben Einwurf schicken.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Fred Geiger (23.06. 2011 11:03 Uhr):
Sehr guter Rat!
Antworten - Kommentar von Caren (23.06. 2011 11:41 Uhr):
Es heißt weismachen, nicht weißmachen.
Antworten - Kommentar von Gabriele (23.06. 2011 14:09 Uhr):
Ich bezahle für ein Einwurf-Einschreiben 1.60 Euro zusätzlich zum jeweiligen Porto. Ich rate von Einschreiben mit Rückschein ab, da der Empfänger die Annahme verweigern kann. Ein Einwurfeinschreiben gilt, wie hier richtig beschrieben, amtlich als zugestellt. Wer aber wirklich ganz sicher gehen will ;z.B. in Fällen, wo man nicht weiß, ob die Adresse des Empfängers noch aktuell ist usw., beauftragt eine/n Gerichtsvollzieher/in mit der Zustellung ! Das kostet weniger als man denkt und man hat bei sehr wichtigen Schreiben, die absolute Sicherheit der Zustellung, da die/der GV die Zustellung separat dokumentiert. Und das ist dann "amtlich-amtlich"
Antworten - Kommentar von MatheMartin (23.06. 2011 15:01 Uhr):
wenn man wirklich böse Leute vor sich hat, die eine Rechnung oder Mahnung wirklich nicht bekommen haben wollen, sagen die, ein Einwurfeinschreiben ist zwar angekommen, es war aber ein leerer Briefumschlag. - Karte für den Absender...
Antworten - Kommentar von Rainer Seifert (23.06. 2011 15:24 Uhr):
Einschreiben Einwurf kostet niemals 3,65€. glaube,1,90€ zusätzlich zum Brief und mit Rückschein wäre Einwurf natürlich Unsinn.
Antworten- Antwort von Elkeeleven (10.07. 2011 01:45 Uhr):
Und was macht man wenn das einschreiben/Einwurf vom Postboten wirklich in den falschen Briefkasten geworfen wurde und man selbst auf das Schreiben dringend wartet? Überprüft die Post bzw der Zusteller dieses falls man reklamiert? LG elke
- Antwort von Elkeeleven (10.07. 2011 01:45 Uhr):