IGeL: Solche Tipps finden Sie nur in „Gesundheit für Frauen“
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 13. Juli 2011, 06:00 Uhr
GNL5356
Wenn Ihnen medizinische Zusatzleistungen angeboten werden, orientieren Sie sich an meinen Tipps, wie ich sie Ihnen in „Gesundheit für Frauen" gebe:
- Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Extraleistung sollten Ihnen ausführlich erklärt werden.
- Fragen Sie nach, warum die Krankenkasse diese Leistung nicht zahlt. Lassen Sie sich nicht mit der Begründung abspeisen, Ihre Krankenkasse würde bloß sparen wollen. Der Grund ist meist, dass die entsprechenden Leistungen wissenschaftlich nicht abgesichert oder die Diagnosen überflüssig sind. Fragen Sie auch nach, was Ihre Kasse als Alternative zahlen würde.
- Wenn ein Arzt Ihnen eine Individuelle Gesundheitsleistung empfiehlt, fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und unter welchen Umständen sie deren Kosten übernehmen würde. Wenn der Arzt Ihnen so ein Angebot im Rahmen einer bereits vorliegenden Krankheit macht - sie also als medizinisch notwendig einstuft, wird Ihre Kasse diese Kosten auf vorherige Nachfrage in dem meisten Fällen übernehmen.
- Ihr Kassenarzt darf Ihnen Leistungen Ihrer Kasse nicht vorenthalten, etwa weil er mit IGeL bei Ihnen mehr verdienen kann. Es ist ihm verboten, Ihnen eigentliche Kassenleistungen gegen private Rechnung anzubieten. Selbst wenn er Ihnen erzählt, die Leistung würde nicht von der Kasse erstattet, weil sein Budget schon ausgeschöpft sei, muss er Sie auf Chipkarte behandeln - auch wenn er von Ihrer Kasse nach seiner Meinung dafür keine angemessene Leistung bekommt.
- Ärzte dürfen diese Privatleistungen nur durchführen, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.