IGeL in der Gynäkologie: Das haben Sie davon zu halten
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 14. Juli 2011, 06:00 Uhr
GNL5356
in dieser Woche sind medizinische Zusatzleistungen für Frauen unser besonderes Thema. Folgendes sind die in den gynäkologischen Praxen am häufigsten im Rahmen der Früherkennung angebotenen Wahlleistungen, die Sie als Patientin selbst bezahlen müssen:
- Ultraschall (durch Bauchdecke oder Scheide): Es ist nicht erwiesen, dass diese Zusatzuntersuchung - oft "Krebsvorsorge plus" - genannt - zur Früherkennung schwerer Erkrankungen, wie Krebs der Gebärmutter oder der Eierstöcke, sinnvoll ist. Haben Sie jedoch Beschwerden oder einen auffälligen Tastbefund, bezahlen die Krankenkassen eine Ultraschalluntersuchung zur Abklärung der Ursachen.
- Brustultraschall: Es ist nicht ausreichend untersucht, ob diese Untersuchung zur Früherkennung sinnvoll ist. Haben Sie jedoch Zysten oder einen auffälligen Tastbefund, bezahlen die Krankenkassen die Untersuchung zur Abklärung der Ursachen.
- Mammografie: Die Mammografie gehört für die Altersgruppe von 50 bis 69 Jahren inzwischen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Krebsfrüherkennung. Diese Maßnahme ist nach wie vor stark umstritten. Jüngeren Frauen rät man allein wegen der Strahlenbelastung von der Röntgenuntersuchung ab. Es ist in jedem Fall und in jedem Alter Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie an dieser Untersuchung teilnehmen. Lassen Sie sich da auch nichts anderes erzählen. Haben Sie einen verdächtigen oder unklaren Tastfund, ziehen sich die Brustwarzen ein oder zeigt sich sonst eine Brustveränderung, bezahlen die Krankenkassen die Mammografie zur Diagnose. Auch bei Brustkrebserkrankungen in der Familie wird eine Routine-Mammografie bezahlt. Dann sollten Sie allerdings darauf dringen, dass Ihre Aufnahme von zwei unabhängigen Fachärzten mit genügend Erfahrung von mehreren tausend Untersuchungen pro Jahr befundet wird.
- Tumormarker: Diese sind zur Krebsfrüherkennung ungeeignet. Nach einer Krebserkrankung kann die Bestimmung im Einzelfall sinnvoll sein, dann aber zahlen die Krankenkassen die Untersuchung.
- Allgemeine Blutuntersuchung: Ohne spezielle Fragestellung hat sie keinen Aussagewert. Liegt jedoch ein spezieller Verdacht vor, zum Beispiel auf Blutarmut, bezahlen die Krankenkassen die Untersuchung.
Mit meinen monatlichen Informationen in „Gesundheit für Frauen" unterstütze ich gerade Sie als Frau, sich nicht über den Löffel balbieren zu lassen. Denn Sie selbst sind der Garant für Ihre Gesundheit. Sie selbst sind Ihre beste Vertraute, wenn es darum geht zu entscheiden, was Ihnen gut tut und was nicht. Auch Gesundheit und Krankheitsvorsorge liegen ausschließlich in Ihrer Hand - was auch immer Ärzte Ihnen sagen. Nutzen Sie deshlab bitte Ihr eigenes Potenzial. Das ist mein persönliches Anliegen und das von „Gesundheit für Frauen". Ich stehe Ihnen mit „Gesundheit für Frauen" immer mit meinem ganzen Wissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Lernen „Gesundheit für Frauen" jetzt 30 Tage lang kostenfrei kennen. Klicken Sie hier, und lassen Sie mich wissen, dass ich Ihnen nicht zu viel versprochen habe.
Bleiben Sie natürlich gesund!
Ihre Sylvia Schneider