Heilen mit natürlichen Stoffen: Wer zahlt?
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Die Klassische Homöopathie, die sich in der Behandlung auf die Individualität der Patienten stützt, hat es schwer, sich in unserem Gesundheitssystem zu behaupten. Denn da gilt vor allem, daß eine Wirkung durch klinische Studien statistisch nachzuweisen ist. In Statistiken geht aber die Individualität unter.
So zählt die Klassische Homöopathie immer noch offiziell zu den Methoden, deren Wirkung wissenschaftlich – d. h. statistisch – nicht nachweisbar ist und die demzufolge auch von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Diese zahlen nur für die homöopathischen Arzneimittel. Privatversicherungen übernehmen auch die Behandlungskosten. Zwar haben homöopathisch arbeitende Ärzte im Gegensatz zu den Heilpraktikern durchaus die Möglichkeit, die Behandlung mit den Kassen abzurechnen. Doch sind die Entgelte für die „sprechende Medizin“ äußerst gering. Viele klassisch homöopathisch arbeitende Ärzte behandeln nur privat. Manche Kassenärzte rechnen die besonders zeitaufwendige Erstanamnese privat ab und nur die Folgebehandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Klassisch homöopathisch arbeitende Heilpraktiker müssen privat abrechnen. Dafür nehmen sie sich viel Zeit für das Gespräch. Das ist auch der Grund, warum so viele Menschen, insbesondere Frauen, den Weg zu ihnen finden.
Die Kosten für die Erstanamnese belaufen sich in der Regel auf EUR 135 bis EUR 150 (manche Homöopathen verlangen erheblich mehr); für jede Folgebehandlung planen Sie bei Heilpraktikern EUR 40 bis EUR 60 ein.
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