Heilpraktiker: Was einen guten Therapeuten ausmacht
Dr. Ulrich Fricke in Täglich Gesund
vom 7. April 2010, 16:00 Uhr
GNL5356
Der Beruf des Heilpraktikers wurde erstmals im Jahr 1939 gesetzlich geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Heilpraktiker in einer Prüfung beim Gesundheitsamt Kenntnisse über Anatomie und Funktion des Körpers sowie Krankheiten und Naturheilkunde nachweisen muss. Wie sich die Kandidaten (Mindestalter 25 Jahre) ihr Wissen aneignen, bleibt ihnen selbst überlassen. Die meisten tun es jedoch in speziellen Heilpraktikerschulen. Zum Vergleich: Ein niedergelassener Arzt hat in der Regel ein mindestens sechsjähriges Hochschulstudium hinter sich. Das heißt selbstverständlich nicht, dass Sie von ihm generell besser behandelt werden - aber in vielen Fällen sind dem Heilpraktiker per Gesetz Grenzen gesetzt.
Das dürfen Heilpraktiker nicht:
- meldepflichtige Infektionskrankheiten behandeln (z. B. Diphtherie, Tuberkulose, Masern, Hepatitis) und Schutzimpfungen vornehmen
- Geschlechtskrankheiten behandeln
- Geburtshilfe leisten
- zahnärztliche Leistungen erbringen
- verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen
- Schwangerschaftsabbrüche vornehmen
- Röntgenstrahlen anwenden
- amtliche Zeugnisse, Atteste und Bescheinigungen (z. B. Krankschreibungen) ausstellen
- Totenscheine ausstellen
- Heilkunde ohne feste Praxis ausüben
Ein Heilpraktiker ist für alle Therapieverfahren verantwortlich, die er anwendet. Verursacht er bei einem Patienten einen gesundheitlichen Schaden, muss er dafür einstehen. Allerdings unterliegt er keiner Standesaufsicht, die bei Ärzten die Ärztekammern wahrnehmen (z. B. indem sie die Ausbildung oder die Qualität der Behandlung überwachen).
Mit akuten Infekten und Schmerzen gehen Sie besser zuerst zum Arzt
Im Prinzip können Sie sich also mit fast allen Beschwerden an einen Heilpraktiker wenden. Bei chronischen Krankheiten, die nicht direkt lebensbedrohlich sind, ist das durchaus empfehlenswert (z. B. bei Hauterkrankungen, Gelenkschmerzen, Migräne, Schlafstörungen, Allergien oder Magen-Darm-Beschwerden). Allerdings sollten Sie vor dem Gang zum Heilpraktiker vorher bei einem Arzt abklären lassen, dass Ihre Beschwerden nicht auf bedrohliche Ursachen zurückgehen (z. B. Krebs, akute Infekte oder Organversagen).
Bei diesen Beschwerden sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen:
- plötzlich einsetzende akute Erkrankungen
- starke akute Schmerzen (z. B. im Brust- oder Bauchbereich)
- Lähmungserscheinungen und Gefühlsstörungen (z. B. Taubheit in Arm oder Bein)
- Verlust der Seh- oder Hörfähigkeit
- Auftreten einer Bewusstlosigkeit
- andauernde Kopfschmerzen
- Krebsleiden
Zu einem Arzt sollten Sie selbstverständlich auch immer dann gehen, wenn sich akute Beschwerden nach drei bis vier Sitzungen beim Heilpraktiker nicht bessern.
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag meist einen Teil der alternativmedizinischen Kos ten - inklusive des Besuchs eines Heilpraktikers (vorausgesetzt, die Methoden sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt). Die gesetzlichen Krankenkassen bieten private Zusatztarife für Naturheilverfahren (monatliche Kosten zwischen 8 und 25 €) an, die meist auch Heilpraktikerkosten einschließen.
Ideale Behandlungsvoraussetzungen finden Sie in Praxisgemeinschaften zwischen Ärzten und Heilpraktikern. Der Arzt kann dann zunächst die notwendigen diagnostischen Schritte und manchmal unverzichtbaren schulmedizinischen Behandlungen veranlassen. Der Heilpraktiker übernimmt anschließend ergänzende Therapien und unterstützt Sie bei Fragen der gesunden Lebensführung.
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Werner (07.04. 2010 16:32 Uhr):
Wurde dieser Artikel von einem Interessenvertreter der Ärzte geschrieben? Wohin gehe ich denn bitte, wenn meine Beschwerden nach 3-4 Besuchen beim Arzt nicht verschwunden sind? Und wie großzügig, daß mich ein Heilpraktiker nach der schulmed. Behandlung über eine gesunde Lebensführung aufklären darf! Unter dem Begriff "Naturmedizin" erwarte ich dann doch bessere Informationen!!
Antworten- Antwort von stefan (07.04. 2010 18:23 Uhr):
zu teil stimmt der Beitrag ja schon, es macht mich nur stutzig das hier immer wieder behauptet wird das Heilpraktiker nichts können. Es gibt ja schliesslich die Amtsarztprüfung und da über 50% durchfallen, sollte doch mittlerweile jeder wissen das die PRüfung mit Glück schon lange nichts mehr zu tun hat. Heilpraktiker gehen in der Regel 3 Jahre zur Schule und machen ein Jahr die Prüfungsvorbereitung. Die Ärzte streuben sich gegen das anerkennungsjahr oder die konntrollierte Ausbildung. Die Heilpraktiker wollen die nämlich sehr gerne haben.
- Antwort von stefan (07.04. 2010 18:23 Uhr):
- Kommentar von Kelatenata (07.04. 2010 17:58 Uhr):
Schließe mich dem Kommentar von Werner an. Häufig ist es doch so, dass ein Arzt eben nicht heilt, der Heilpraktiker aber sehr wohl!!!
Antworten- Antwort von Werner (08.04. 2010 11:43 Uhr):
Ja, das ist auch meine mehrfacheErfahrung!
- Antwort von Werner (08.04. 2010 11:43 Uhr):
- Kommentar von Christine (08.04. 2010 08:13 Uhr):
Hier ist der Idealzustand beschrieben. Mir ist es schon gelungen, meinen Hausarzt und die Heipraktikerin zusammen zu bringen. Aber die meisten Schulmediziner haben da eine andere Meinung, die Ihnen schon an der Uni eingeimpft wird. Ich habe 3 Heilpraktiker bei Bedarf zur Verfügung, weil jeder andere Methoden und Stärken hat Blutegel, chinesische Akkupunktur usw. Wie immer wird die Entwicklung durch die Patienten bestimmt. Es gibt noch zu viele Menschen, die die Götter in weiß anbeten und sich widerspruchslos in deren Hände begeben. Man muß sich selbst bilden. Das ist doch heute kein Problem mehr.
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