Handybenutzung an der roten Ampel zulässig, wenn…
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 24. Mai 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Im Auto nur mit Freisprechanlage telefonieren - oder bei Rot an der Ampel?
Weshalb Sie einen Leistenbruch besser jetzt als nachher operieren lassen sollten. Und: Was gegen tropische Temperaturen am besten hilft.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Handybenutzung an der roten Ampel zulässig, wenn...
Das Benutzen eines Handys während der Fahrt und bei laufendem Motor ist dem Fahrzeugführer grundsätzlich verboten, es sei denn, er bedient sich einer Freisprecheinrichtung. Im vom Oberlandesgericht Bamberg zu entscheidenden Fall hatte ein Autofahrer bei Rot an einer Ampel gestanden und bei abgestelltem Motor telefoniert. Er beendete das Gespräch vor dem Starten des Motors und legte das Handy aus der Hand. Dann fuhr er bei Grün los. Daraufhin flatterte ihm ein Bußgeldbescheid eines aufmerksamen Verkehrspolizisten ins Haus. Der Autofahrer wies diesen zurück, die Angelegenheit ging vor Gericht. Die Richter konnten im Verhalten des Verkehrsteilnehmers jedoch keine Ordnungswidrigkeit erkennen und schmetterten den Bußgeldbescheid ab. Aktenzeichen 3 Ss OWi 1050/60.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Rudolf Engelhardt (24.05. 2011 15:32 Uhr):
M.E. handeln die Richter leichtsinnig, denn der nächste langsamere Autofahrer bzw. Handybenutzer macht dasselbe und verursacht einen Auffahr-unfall, weil der Hintermann ja annimmt, daß der Telefonierer endlich wegfährt!
Antworten - Kommentar von ÄNNE kLEPZIG (28.05. 2011 09:52 Uhr):
Ich bin der gleichen Meinung wie Herr Engelhardt. Es müßte grundsätzlich verboten werden, während der Fahrt, mit dem Handy am Ohr oder Freisprechanlage, zu telefonieren. Und dieses sollte auch an Ampeln bzw. an Bahnübergängen gelten, egal ob der Motor läuft oder nicht. Es ist auch egal welche Nachricht man erhällt, die Konzentration auf den Verkehr ist nicht mehr gegeben, weil man evt. noch in Gedanken an das geführte Gespräch ist.
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