Gebärmutterkrebs: Operation unvermeidlich
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GNL5356
Wenn ein Korpuskarzinom diagnostiziert wird, muß die Gebärmutter einschließlich der Eileiter und der Eierstöcke entfernt werden. Im Frühstadium kann darauf verzichtet werden, auch den oberen Teil der Scheide (Scheidenmanschette) wegzunehmen.
Daß in der Regel auch die Eierstöcke beseitigt werden müssen, hat zweierlei Gründe: Zum einen treten hier sonst häufig Metastasen auf, zum anderen muß die Östrogenproduktion unterbunden werden, damit nicht neue Karzinome entstehen. Gegebenenfalls wird nachbestrahlt.
Eine primäre Strahlentherapie (d. h. von vornherein) ist bei Frauen angezeigt, die nicht operiert werden können, sei es wegen eines schlechten Allgemeinzustandes, sei es wegen individueller Gegebenheiten im Bereich des kleinen Beckens. In bestimmten, meist weit fort-geschrittenen Fällen wird auch eine Hormonbehandlung mit Progesteron oder Antiöstrogenen durchgeführt.
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