Gutschrift unzulässig:Internetversandhändler muss Geld zurückerstatten
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 18. September 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Internetversandhäuser müssen Kunden bei der Rückgabe der bestellten Ware das Geld zurückerstatten. Lediglich eine Gutschrift auszustellen, die beim nächsten Kauf angerechnet werde, benachteilige den Käufer in unangemessener Weise, da er nicht nach Belieben über diese Gegenleistung verfügen könne. - so der Bundesgerichtshof. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien daher unwirksam.
VIII ZR 382/04