Gegenseitige Haftung
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 31. März 2008, 20:23 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Nur wer unterschrieben hat, ist haftbar - das gilt auch für den Mietvertrag!
Außerdem: Noch mehr Infos zum preisgedämpften Möbelkauf und zum Schutz vor ungebetenen Mitbewohnern.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Bei einem Ehepaar können nur dann beide Partner für Verbindlichkeiten wie beispielsweise Mietzahlungen haftbar gemacht werden, wenn der Mietvertrag auch von beiden unterschrieben worden ist. Steht einer der Partner lediglich im Vertragskopf, hat aber seine Unterschrift nicht unter das Papier gesetzt, kann z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit desVertragsunterzeichners der andere Ehepartner nicht haftbar gemacht werden, so das Landgericht Berlin. Az.: 63 S 237/03 und 64 S 232/00