Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
An der Frontscheibe prangt die rote, gelbe oder grüne Umweltplakette und zeigt an, wie umweltfreundlich das Auto ist. Wird das Fahrzeug verkauft, kann sich der Käufer darauf verlassen, dass die Plakette dort zu recht klebt und nicht gefälscht ist. Im vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu verhandelnden Fall stellte der Käufer nach dem Erwerb des Fahrzeugs fest, dass der Gebrauchte die Umweltauflagen gar nicht erfüllte und die Plakette zu Unrecht an der Scheibe klebte. Eine Nachrüstung des Fahrzeugs war technisch nicht möglich, also wollte er vom Kauf zurücktreten. Die Richter gaben ihm Recht, da er das Fahrzeug unter falschen Voraussetzungen erworben hatte. Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf darauf vertrauen, dass die Plakette zutreffend ist. Er bekommt sein Geld zurück. Aktenzeichen I-22 U 103/11