Fristlose Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 12. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer seine Miete mehrmals zu spät überweist und sich auch durch eine Abmahnung des Vermieters nicht zu mehr Pünktlichkeit überreden lässt, muss seine fristlose Kündigung in Kauf nehmen. Im zu entscheidenden Fall war die Miete am dritten Werktag eines Monats fällig. Der Mieter zahlte jedoch über mehrere Monate lang erst zur Monatsmitte oder noch später. Der Vermieter hatte ihn zweimal deswegen abgemahnt und schließlich gekündigt. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof entschied. Aktenzeichen VIII ZR 91/10