Frau stürzt im Dunklen über einen Poller - selbst schuld
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 23. Oktober 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer nachts auf einem unbeleuchteten Gehweg über einen Poller stürzt, sich verletzt und seine Kleidung beschädigt, ist selbst schuld und kann dafür nicht die Stadt verantwortlich machen. Die Richter beim OLG Hamm belehrten die Dame, dass sie schließlich zur anderen Straßenseite hätte wechseln können, dort sei der Gehweg ausreichend beleuchtet gewesen.