Fotolabor darf Ihre Bilder nicht vernichten
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 17. Dezember 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Fotos vergessen, Abholschein verloren, was tun? Das lesen Sie gleich!
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Fotolabor darf Ihre Bilder nicht vernichten
Wer vergisst, seine Bilder und Filme beim Fotolabor oder in der Drogerie abzuholen, muss nicht damit rechnen, dass diese nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden. Manche Labore schreiben solche und andere unhaltbare Klauseln in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Fristsetzung, innerhalb derer die Fotos abzuholen sind, ist ebenso unwirksam wie die Formulierung „Rückgabe nur gegen Vorlage des Abholscheins". Durch solche Klauseln würde der Kunde unzulässig benachteiligt, urteilten die Richter beim Oberlandesgericht Nürnberg. Aktenzeichen 3 U 4250/99
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