Flugticket daheim liegen gelassen? Kein Grund, in die Luft zu gehen!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 18. November 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Hast Du auch an die Flugtickets gedacht? Na klar, meistens hat man sie dabei, doch was ist, wenn man sie einmal zu Hause hat liegen lassen? Auch dann muss man nicht gleich verzweifeln oder vor Wut in die Luft gehen.
Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel) ist Ihr Ansprechpartner der Mitarbeiter des Veranstalters am entsprechenden Schalter im Flughafen. Der führt Ihren Namen auf seiner Passagier-Liste und wird Ihnen zu einem Ersatz-Ticket verhelfen.
Wenn Sie nur den Charter-Flug gebucht haben, wenden Sie sich an den Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft. Auch dort sollte Ihre Buchung hinterlegt sein. Wenn der Mitarbeiter Ihren Namen nicht findet, müssen Sie ein weiteres Ticket erstehen. Wenn Sie später nach der Rückkehr Ihr Flugticket daheim wieder finden sollten, muss die Fluggesellschaft Ihnen den Kaufbetrag für das zweite Ticket rückerstatten.
Bei einem Linienflug gilt das selbe Prozedere. Sie sollten also ohne Probleme ein Ersatzticket bekommen. Allerdings werden Sie hier für Ihre Vergesslichkeit bestraft und - je nach Fluggesellschaft - mit einer Bearbeitungspauschale von 50 bis 100 Euro zur Kasse gebeten.