Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich zum Thema Fitness-Studio
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Viele Fitnessstudio-Betreiber versuchen ihre Kunden möglichst lang vertraglich zu binden und legen Kündigungswilligen vielerlei Knüppel in den Weg. Kein Wunder also, dass sich Betreiber und Kunden immer wieder ins Gehege kommen und schließlich vor Gericht treffen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Fitnessstudio-Kunden den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen können. Ein wichtiger Grund ist z.B. eine Erkrankung. Manche Betreiber verlangten bisher ein ausführliches ärztliches Attest. Dies sei unverhältnismäßig, so die Richter. Denn wenn der Kunde seine Krankheit offenlegen muss, könnte ihn das von der Kündigung abhalten. Es genügt daher völlig, wenn sinngemäß im Attest steht, dass er Kunde keinen Sport mehr treiben darf.
Auch Schwangere können aus wichtigem Grund kündigen, selbst dann, wenn in ihrem Vertrag steht, dass der Vertrag während der Schwangerschaft ruhe und anschließend weiter laufe. Wer will, kann raus! Ein eigener - oder der Umzug des Studios - kann ebenfalls ein Kündigungsgrund aus wichtigem Grund sein.