Fitness-Studio-Verträge: Ärger ohne Ende?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 28. November 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Ein an Multipler Sklerose Erkrankter war Kunde eines Fitness-Studios. Als sich sein Zustand jedoch plötzlich verschlechterte und sein Arzt ihm geraten hatte, diesen Sport aufzugeben, wollte er seinen Vertrag vorzeitig kündigen. Der Fitness-Studio-Betreiber bestand jedoch auf Fortführung des Vertrags bis zum Ende der regulären Laufzeit. Man traf sich vor dem Amtsgericht Frankfurt, welches entschied, dass der Vertrag aus akuten gesundheitsbedingten Gründen vom Kunden vorzeitig und fristlos gekündigt werden kann. Aktenzeichen 32 C 2737/04-48