Fiskus zahlt für die Ferienwohnung

Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom


Wer eine Ferienwohnung besitzt und diese übers Jahr mit Verlust vermietet, kann diese Verluste unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Darauf wiesen die Richter beim Niedersächsischen Finanzgericht hin, die darüber zu befinden hatten, ob der Fiskus die Verluste eines Ehepaares mit ihrer Ferienwohnung an der Ostsee steuermindernd anerkennen müsse oder nicht. Da das Ehepaar selbst die Wohnung nur an drei Wochen im Jahr selbst nutzte und ansonsten die Wohnung an mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage vermietet hatte, erkannten die Richter die Verluste als steuermindernd an. Aktenzeichen 9 K 180/09


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