Firma muss bei Jobwechsel Mitarbeiterprofil löschen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
Viele Unternehmen stellen auf ihren Internetseiten gern ihre Mitarbeiter mit Foto, Namen, Telefonnummer und Funktionsbeschreibung vor. Dagegen ist bei Zustimmung durch den Mitarbeiter nichts einzuwenden. Verlässt ein Mitarbeiter jedoch das Unternehmen, muss es unverzüglich alle Bilder und Daten dieses Mitarbeiters löschen. Eine Rechtsanwältin, die bereits bei einer anderen Sozietät tätig war, hatte dagegen geklagt, dass Ihre Daten weiterhin auf einer News-Blog-Seite ihres vorherigen Arbeitgebers verfügbar waren. Sie klagte dagegen beim Landesarbeitsgericht Hessen um bekam Recht. Der frühere Arbeitgeber muss ihre persönlichen Daten umgehend löschen. Aktenzeichen 19 SaGa 1480/11
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